Statuten

 

Art. 1 Name und Sitz

 

1 Unter dem Namen „Hopeville“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz des Vereins ist Gamsen (VS).

 

2 Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist von anderen wohltätigen, religiösen, kirchlichen oder politischen Gruppen unabhängig.

 

Art. 2 Vereinszweck

 

1 Der Zweck des Vereins besteht darin in Zusammenarbeit mit Herrn Pfarrer Dr. Kenneth Ekeugo die Menschen in der Region Okigwe/Uturu/Amagu zu unterstützen. Sowohl junge als auch alte Leute sollen Zugang zu Gesundheitsleistungen als auch Bildung erhalten. In einem ersten Schritt (ab Dezember 2009) wird ein neues Spitalzentrum aufgebaut werden. Zur Zeit wird zudem die Infrastruktur des in Hopeville bereits bestehenden Spitals renoviert und teilweise neues Inventar angeschafft.[1]

 

2 Zur Erreichung des Vereinszwecks führt der Verein Sammelaktionen durch und leitet die ihm zukommenden finanziellen Mittel direkt und effizient weiter.

 

[1] Art. 2 Abs. 1 wurde im Dezember 2009 einstimmig geändert (s. Anhang).

 

Art. 3 Mitgliedschaft

 

1 Dem Verein können alle natürlichen Personen als Passivmitglieder beitreten, die ein Interesse an der Förderung des Vereinzweckes bekunden. Ein Passivmitglied hat kein Mitspracherecht.

 

2 Als Aktivmitglieder gelten die Mitglieder des Vorstandes. Diese besitzen Mitspracherechte.

 

3 Über die Aufnahme in den Vorstand und die Erlangung der dazugehörigen Aktivmitgliedschaft verbunden mit Mitspracherecht, entscheidet der Vorstand.

 

4 Jedes Mitglied des Vereins, egal ob Passiv- oder Aktivmitglied, muss den jährlich zu entrichtenden Mitgliederbeitrag, der an der alljährlichen Generalversammlung festgelegt wird, bezahlen.

 

5 Ein Austritt aus dem Verein ist für jedermann jederzeit möglich.

 

Art. 4 Organisation

 

Die Organe des Vereins sind:

 

die Mitgliederversammlung

 

der Vorstand

 

Art. 5 Mitgliederversammlung

 

1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

 

2 Sie finden jeweils zweimal in den Zeiträumen der Monate März und September statt.

 

3 Die Mitgliederversammlung muss mindestens sieben Tage vorher angekündigt werden.

 

4 Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder erforderlich.

 

5 Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Geschäfte mit 2/3 Mehrheit:

a) Abnahme der Jahresrechnung

b) Entlastung des Vorstandes

c) Wahl des Vorstandes

d) Wahl der Kommissionsmitglieder

e) Festsetzung und Änderung der Statuten

f) Festsetzung der Mitgliederbeiträge

g) Verteilung der Blankogelder

 

 

Art. 6 Vorstand

 

1 Der Vorstand besteht aus zwei Co-Präsidenten.

 

2 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen.

 

3 Er überwacht die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

 

4 Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

 

Art. 7 Kommissionen

 

Im Verein existieren folgende Kommissionen:

 

Allgemeine Verwaltung

 

Werbung / Prospekt

 

Finanzkommission

 

Kontakte

 

Logistik

 

Art. 8 Kompetenzen

 

1 Unterschriftsberechtigt für die Post- und Bankkonten sind die Co Präsidenten

 

2 Die Co-Präsidenten führen des weiteren das Postfach.

 

Art. 9 Auflösung

 

Bei der Auflösung des Vereins kommt das noch vorhandene Vermögen einer

 

durch Vereinsbeschluss zu bestimmenden gleichgesinnten gemeinnützigen

 

Person zu.

 

Art. 10 Inkrafttreten

 

Diese Statuten treten mit Annahme durch die Mitgliederversammlung am

 

02.06.’06 in Kraft.

 

Die Co-Präsidenten: Martin Zeiter, Daniel Rotzer

 

Vorstandsmitglied: Laura Forno


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Anhang: Einstimmige Änderung des Art. 2 Abs. 1 der Statuten vom Dezember 2009. [Ehemaliger Art. 2 Abs. 1: Der Zweck des Vereins besteht darin, die von den Marist Brüdern geführte Institution Hopeville in Uturu (Nigeria) zu unterstützen. Die Institution besteht aus einem Kindergarten, einer Primar- und Sekundarschule; einer orthopädischen Werkstatt, einem Behindertenheim, sowie einem Spital und einer Augenklinik.]